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Altlastenauskunft für Neusäß beantragen

Ihr Antrag geht an Landratsamt Augsburg, Abteilung Bauen als zuständige untere Bodenschutzbehörde.

So läuft die Auskunft ab

  1. Grundstück angeben

    Adresse sowie Gemarkung, Flur und Flurstück eintragen. Die Flurstücksdaten stehen im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

  2. Unterlagen auswählen

    Altlastenauskunft allein oder zusammen mit Baulastauskunft, Bebauungsplan und Flurkarte.

  3. Nachweis hochladen

    Berechtigtes Interesse belegen: Grundbuchauszug, Kaufvertragsentwurf oder Vollmacht des Eigentümers.

  4. Antrag absenden

    Wir leiten den Antrag an die zuständige untere Bodenschutzbehörde weiter und übernehmen die Korrespondenz.

  5. Bescheid erhalten

    Die Behörde antwortet in der Regel innerhalb von einer bis vier Wochen. Sie erhalten den Bescheid per E-Mail oder Post.

Was Sie über den Antragsservice wissen sollten

Selbst beantragen

  • Sie zahlen nur die amtliche Gebühr
  • Formloses Schreiben genügt in der Regel
  • Sie ermitteln die zuständige Stelle selbst - die Anschrift steht auf jeder Ortsseite
  • Sie führen die Korrespondenz mit der Behörde

Über unseren Service

  • Servicehonorar zusätzlich zur amtlichen Gebühr
  • Wir ermitteln die zuständige Stelle und stellen den Antrag
  • Weitere Unterlagen im selben Auftrag bestellbar
  • Wir übernehmen Rückfragen der Behörde

Wir sind keine Behörde und nicht von einer Behörde beauftragt. Der Antragsservice ist eine freiwillige Dienstleistung; die Auskunft selbst erteilt ausschließlich die zuständige untere Bodenschutzbehörde.

Häufige Fragen zum Antrag

Was kostet der Antragsservice?

Der Preis setzt sich aus unserem Servicehonorar und der Gebühr der Behörde zusammen. Beides wird im Formular vor dem Absenden ausgewiesen. Sie können die Auskunft alternativ selbst und ohne Servicehonorar direkt bei der zuständigen Stelle beantragen.

Welche Angaben brauche ich für den Antrag?

Die Anschrift des Grundstücks und möglichst Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Diese Angaben stehen im Grundbuchauszug und in der Flurkarte. Ohne Flurstücksdaten kann die Behörde das Grundstück in manchen Fällen nicht eindeutig zuordnen.

Muss ich ein berechtigtes Interesse nachweisen?

In der Regel ja. Als Eigentümer genügt der Grundbuchauszug. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Den Nachweis können Sie nach der Bestellung hochladen.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Bearbeitungszeit liegt bei der Behörde und beträgt üblicherweise eine bis vier Wochen. Ist eine Archivrecherche nötig, kann es länger dauern. Wir informieren Sie, sobald der Bescheid vorliegt.

Kann ich die Auskunft auch selbst beantragen?

Ja, jederzeit. Auf jeder Ortsseite finden Sie die Anschrift und die Kontaktdaten der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde. Ein Antrag ist auch formlos möglich.

Sind Sie eine Behörde?

Nein. Wir sind ein privater Antragsservice und weder mit einer Behörde verbunden noch von einer Behörde beauftragt. Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag und leiten ihn an die zuständige Stelle weiter.