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Das Altlastenverzeichnis in Deutschland

Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.

8 Min. Lesezeit · zuletzt aktualisiert am 20.08.2026

Was das Altlastenverzeichnis ist

Das Altlastenverzeichnis ist ein behördliches Register über Grundstücke, bei denen eine schädliche Bodenveränderung nachgewiesen ist oder aufgrund der früheren Nutzung vermutet wird. Es dient der Behörde als Arbeitsgrundlage für die Gefahrenabwehr nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und ist kein Grundstücksregister im Sinne des Grundbuchs.

Die amtliche Bezeichnung wechselt von Land zu Land: In den meisten Bundesländern heißt es Altlastenkataster, in Baden-Württemberg Bodenschutz- und Altlastenkataster, in Berlin Bodenbelastungskataster, in Nordrhein-Westfalen förmlich „Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten“. Gemeint ist überall dasselbe Register. Die 16 Regelungen im Vergleich.

Wer das Verzeichnis führt

Zuständig ist die untere Bodenschutzbehörde. In den Flächenländern sitzt sie beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt, meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In Berlin und Hamburg führt die Umweltbehörde des Landes das Register zentral, in Bremen getrennt für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Die Landesämter für Umwelt betreuen den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik. Für die Auskunft zu einem einzelnen Grundstück sind sie nicht zuständig - Anfragen dorthin werden an die untere Behörde weitergeleitet und kosten nur Zeit.

Was in einem Eintrag steht

Ein Katastereintrag enthält in der Regel:

Der Untersuchungsstand ist für eine Kaufentscheidung meist wichtiger als der Eintrag selbst. Eine Fläche, die seit 1994 als „erfasst“ geführt und nie untersucht wurde, ist etwas anderes als eine Fläche mit abgeschlossener Detailuntersuchung und behördlich festgestelltem Sanierungsbedarf.

Wie eine Fläche ins Kataster kommt

Die Erfassung läuft in Stufen. Am Anfang steht die historische Erhebung: Behörden werten alte Gewerbeakten, Adressbücher, Messtischblätter, Luftbilder und Bauakten aus und identifizieren Flächen mit umweltrelevanter Vornutzung. Diese Flächen werden als altlastverdächtig aufgenommen - ohne dass je eine Bodenprobe genommen wurde.

Erst wenn ein Anlass besteht - ein Bauantrag, ein Nutzungswechsel, ein Grundwasserbefund - folgt die orientierende Untersuchung. Bestätigt sich der Verdacht nicht, wird die Fläche zurückgestuft oder gelöscht. Bestätigt er sich, folgt die Detailuntersuchung und gegebenenfalls die Einstufung als Altlast.

Deshalb sind die absoluten Zahlen irreführend: In Deutschland sind mehrere hunderttausend Flächen im Verdachtsbestand geführt, aber nur ein kleiner Bruchteil davon ist als Altlast bestätigt.

Ist das Verzeichnis öffentlich?

Nein. Anders als Grundbuch und Liegenschaftskataster ist das Altlastenverzeichnis kein öffentliches Register. Die Auskunft für ein bestimmtes Grundstück setzt in der Regel ein berechtigtes Interesse voraus:

Einige Länder veröffentlichen daneben Kartendienste mit aggregierten Angaben. Die zeigen typischerweise Verdachtsflächen in grober Auflösung ohne Flurstücksbezug und ersetzen die Einzelauskunft nicht. Das Umweltinformationsgesetz erweitert den Zugang in Einzelfällen, wird von den Behörden bei personen- und grundstücksbezogenen Daten aber restriktiv ausgelegt.

Was ein Eintrag praktisch bedeutet

Ein Eintrag ist keine Enteignung und kein Bauverbot. Er löst zunächst nichts aus. Praktisch relevant wird er in drei Situationen:

  1. Beim Verkauf. Der Verkäufer muss einen ihm bekannten Altlastenverdacht ungefragt offenbaren. Verschweigt er ihn, haftet er trotz vereinbartem Gewährleistungsausschluss wegen arglistiger Täuschung.
  2. Bei der Finanzierung. Banken bewerten ein belastetes Grundstück vorsichtig und verlangen häufig ein Bodengutachten, bevor sie den Beleihungswert festlegen.
  3. Bei Bauvorhaben und Nutzungsänderungen. Die Behörde kann Untersuchungen anordnen oder Auflagen erteilen, insbesondere beim Wechsel von gewerblicher zu Wohnnutzung, weil dann strengere Prüfwerte gelten.

Abgrenzung zu anderen Registern

Register Inhalt Geführt von
Altlastenverzeichnis Bodenbelastungen und Verdachtsflächen untere Bodenschutzbehörde
Baulastenverzeichnis öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zum Grundstück untere Bauaufsichtsbehörde
Grundbuch Eigentum, Lasten, Grundschulden Grundbuchamt beim Amtsgericht
Liegenschaftskataster Lage, Größe, Grenzen der Flurstücke Katasteramt

In Bayern und Baden-Württemberg gibt es kein Baulastenverzeichnis; dort werden entsprechende Verpflichtungen als Dienstbarkeiten ins Grundbuch eingetragen. Für Altlasten gilt das nicht - sie stehen nie im Grundbuch.

Nächster Schritt

Suchen Sie über die Ortssuche die für Ihr Grundstück zuständige untere Bodenschutzbehörde. Dort finden Sie Anschrift, Kontakt und den Gebührenrahmen des jeweiligen Bundeslandes. Wie der Antrag im Einzelnen abläuft, steht im Artikel Altlastenauskunft beantragen.

Altlastenauskunft beantragen Zuständige Behörde finden Lexikon

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