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Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz

Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Hochtaunuskreis und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz Untere Bodenschutzbehörde · Hochtaunuskreis · Hessen
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Telefon: +49 6172 9996414 E-Mail: wbs@hochtaunuskreis.de Website: www.hochtaunuskreis.de
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Sprechzeiten

Für Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Hessen

Amtliche Bezeichnung Altflächendatei und Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altflächeninformationssystem (ALTIS)
Landesgesetz Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien
Gebührenrahmen Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro

Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Hochtaunuskreis.

Häufige Fragen zu Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz

Welche Aufgaben hat Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.