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Kreis Düren, Umweltamt

Kreis Düren, Umweltamt ist untere Bodenschutzbehörde für Düren und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Kreis Düren, Umweltamt. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Kreis Düren, Umweltamt Untere Bodenschutzbehörde · Düren · Nordrhein-Westfalen
Bismarckstr. 16 52351 Düren Telefon: +49 2421 222691 E-Mail: amt66@kreis-dueren.de Fax: +49 2421 222029 Website: kreis-dueren.de
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Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 15:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten
Montag 08:00 Uhr 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr 15:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten
Mittwoch 08:00 Uhr 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr 15:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten
Donnerstag 08:00 Uhr 15:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten
Donnerstag 08:00 Uhr 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr 13:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr 13:00 Uhr Allgemeine Servicezeiten

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Düren.

Häufige Fragen zu Kreis Düren, Umweltamt

Welche Aufgaben hat Kreis Düren, Umweltamt beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Kreis Düren, Umweltamt und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.