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Landkreis Nienburg (Weser), 55 FB Umwelt

Landkreis Nienburg (Weser), 55 FB Umwelt ist untere Bodenschutzbehörde und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landkreis Nienburg (Weser), 55 FB Umwelt. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landkreis Nienburg (Weser), 55 FB Umwelt Untere Bodenschutzbehörde
Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: +49 5021 9677902 E-Mail: bodenschutz@kreis-ni.de Fax: +49 5021 967447 Website: www.lk-nienburg.de
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Zuständigkeit

Vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz, Führen des Altlastenkatasters, Anordnung und Durchführung von Untersuchungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie Gefahrenabwehrmaßnahmen oder die Genehmigung von Sanierungsplänen.

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Sprechzeiten

Für Landkreis Nienburg (Weser), 55 FB Umwelt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlastenkataster des Landes
Landesgesetz Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesumweltamt
Untere Bodenschutzbehörde untere Bodenschutzbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt
Gebührenrahmen Auskunft nach der jeweiligen Gebührenordnung des Landes

Das Altlastenkataster wird von der unteren Bodenschutzbehörde geführt. Die Auskunft für ein einzelnes Grundstück erteilt die für den Ort zuständige Stelle.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zu Landkreis Nienburg (Weser), 55 FB Umwelt

Welche Aufgaben hat Landkreis Nienburg (Weser), 55 FB Umwelt beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach der jeweiligen Gebührenordnung des Landes. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Nienburg (Weser), 55 FB Umwelt und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.