Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten
Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten ist untere Bodenschutzbehörde für Vorpommern-Greifswald und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Sprechzeiten
Für Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Mecklenburg-Vorpommern
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
| Landesgesetz | Landesbodenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBodSchuG M-V) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverordnung, überwiegend 25 bis 90 Euro |
Die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise führen das Kataster, das LUNG hält den Landesdatenbestand. Ein Schwerpunkt liegt auf ehemaligen militärischen Liegenschaften und landwirtschaftlichen Altstandorten.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Vorpommern-Greifswald.
- Altlastenverzeichnis Ahlbeck
- Altlastenverzeichnis Bansin
- Altlastenverzeichnis Butzow
- Altlastenverzeichnis Grambin
- Altlastenverzeichnis Greifswald
- Altlastenverzeichnis Heinrichswalde
- Altlastenverzeichnis Heringsdorf
- Altlastenverzeichnis Medow
- Altlastenverzeichnis Papendorf
- Altlastenverzeichnis Ramin
- Altlastenverzeichnis Spantekow
- Altlastenverzeichnis Ueckermünde
- Altlastenverzeichnis Zirchow
Häufige Fragen zu Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten
Welche Aufgaben hat Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBodSchuG M-V) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Kostenverordnung, überwiegend 25 bis 90 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.