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Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten

Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten ist untere Bodenschutzbehörde für Vorpommern-Greifswald und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten Untere Bodenschutzbehörde · Vorpommern-Greifswald · Mecklenburg-Vorpommern
Ellbogenstraße 2 17389 Anklam Telefon: +49 3834 87603236 Website: www.kreis-vg.de
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Sprechzeiten

Für Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Mecklenburg-Vorpommern

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutz- und Altlastenkataster
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBodSchuG M-V)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenverordnung, überwiegend 25 bis 90 Euro

Die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise führen das Kataster, das LUNG hält den Landesdatenbestand. Ein Schwerpunkt liegt auf ehemaligen militärischen Liegenschaften und landwirtschaftlichen Altstandorten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Vorpommern-Greifswald.

Häufige Fragen zu Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten

Welche Aufgaben hat Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBodSchuG M-V) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Kostenverordnung, überwiegend 25 bis 90 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Vorpommern-Greifswald, 70.2 SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz SB Altlasten und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.