Rhein-Siegkreis, Amt für Umwelt und Naturschutz
Rhein-Siegkreis, Amt für Umwelt und Naturschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Rhein-Sieg-Kreis und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Rhein-Siegkreis, Amt für Umwelt und Naturschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Führung des Altlasten- und Hinweisflächenkatasters zu Altlasten, Altlastverdachtsflächen sowie sonstigen schädlichen Bodenveränderungen und Erteilung von Auskünften daraus
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026
Gebühren
| Leistung | Gebühr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einfache schriftliche Auskünfte mit geringem Vorbereitungsaufwand | gebührenfrei | Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW |
| Auskünfte mit höherem Vorbereitungsaufwand | nach den vom Ministerium für Inneres des Landes NRW jeweils veröffentlichten Stundensätzen (Richtwerte) | Tarifstelle 8.2.1 i. V. m. 8.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW |
Sprechzeiten
Für Rhein-Siegkreis, Amt für Umwelt und Naturschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen
| Amtliche Bezeichnung | Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo) |
| Landesgesetz | Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Kreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro |
Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis.
- Altlastenverzeichnis Alfter
- Altlastenverzeichnis Bad Honnef
- Altlastenverzeichnis Bornheim
- Altlastenverzeichnis Eitorf
- Altlastenverzeichnis Hennef
- Altlastenverzeichnis Königswinter
- Altlastenverzeichnis Lohmar
- Altlastenverzeichnis Meckenheim
- Altlastenverzeichnis Much
- Altlastenverzeichnis Neunkirchen-Seelscheid
- Altlastenverzeichnis Niederkassel
- Altlastenverzeichnis Rheinbach
- Altlastenverzeichnis Ruppichteroth
- Altlastenverzeichnis Sankt Augustin
- Altlastenverzeichnis Siegburg
- Altlastenverzeichnis Swisttal
- Altlastenverzeichnis Troisdorf
- Altlastenverzeichnis Wachtberg
- Altlastenverzeichnis Windeck
Häufige Fragen zu Rhein-Siegkreis, Amt für Umwelt und Naturschutz
Welche Aufgaben hat Rhein-Siegkreis, Amt für Umwelt und Naturschutz beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Rhein-Siegkreis, Amt für Umwelt und Naturschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.