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Rheinisch-Bergischer Kreis, Umweltschutz

Rheinisch-Bergischer Kreis, Umweltschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Rheinisch-Bergischer Kreis und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Rheinisch-Bergischer Kreis, Umweltschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Rheinisch-Bergischer Kreis, Umweltschutz Untere Bodenschutzbehörde · Rheinisch-Bergischer Kreis · Nordrhein-Westfalen
Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Telefon: +49 2202 130 Fax: +49 2202 13102600 Website: www.rbk-direkt.de
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Zuständigkeit

Der Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden. Dazu gehören Gewässerschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz sowie die Abfallüberwachung zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Sprechzeiten

Für Rheinisch-Bergischer Kreis, Umweltschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Rheinisch-Bergischer Kreis.

Häufige Fragen zu Rheinisch-Bergischer Kreis, Umweltschutz

Welche Aufgaben hat Rheinisch-Bergischer Kreis, Umweltschutz beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Rheinisch-Bergischer Kreis, Umweltschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.