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Stadt Moers, 06.2 Fachdienst - Freiraum- und Umweltplanung

Stadt Moers, 06.2 Fachdienst - Freiraum- und Umweltplanung ist untere Bodenschutzbehörde für Wesel und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Stadt Moers, 06.2 Fachdienst - Freiraum- und Umweltplanung. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Stadt Moers, 06.2 Fachdienst - Freiraum- und Umweltplanung Untere Bodenschutzbehörde · Wesel · Nordrhein-Westfalen
Rathausplatz 1 47441 Moers Telefon: +49 2841 201590 E-Mail: planung.gruen@moers.de Fax: +49 2841 20116413 Website: www.moers.de
Karte von Google Maps Beim Laden werden Daten an Google übertragen.

Zuständigkeit

Bauamt / Umweltamt

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 04.09.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:30 Uhr 12:30 Uhr Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage sind die Öffnungszeiten des Bürgerbüros ggf. eingeschränkt.
Dienstag 08:30 Uhr 12:30 Uhr Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage sind die Öffnungszeiten des Bürgerbüros ggf. eingeschränkt.
Mittwoch 08:30 Uhr 12:30 Uhr Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage sind die Öffnungszeiten des Bürgerbüros ggf. eingeschränkt.
Donnerstag 08:30 Uhr 17:30 Uhr Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage sind die Öffnungszeiten des Bürgerbüros ggf. eingeschränkt.
Freitag 08:30 Uhr 12:30 Uhr Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage sind die Öffnungszeiten des Bürgerbüros ggf. eingeschränkt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Wesel.

Häufige Fragen zu Stadt Moers, 06.2 Fachdienst - Freiraum- und Umweltplanung

Welche Aufgaben hat Stadt Moers, 06.2 Fachdienst - Freiraum- und Umweltplanung beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Stadt Moers, 06.2 Fachdienst - Freiraum- und Umweltplanung und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.