Stadt Neumünster, Abteilung Natur und Umwelt
Stadt Neumünster, Abteilung Natur und Umwelt ist untere Bodenschutzbehörde für Kreisfreie Stadt Neumünster und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Stadt Neumünster, Abteilung Natur und Umwelt. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Sprechzeiten
Für Stadt Neumünster, Abteilung Natur und Umwelt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutzkataster |
| Landesgesetz | Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Schleswig-Holstein (LBodSchG SH) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Kreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro |
Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Kreisfreie Stadt Neumünster.
Häufige Fragen zu Stadt Neumünster, Abteilung Natur und Umwelt
Welche Aufgaben hat Stadt Neumünster, Abteilung Natur und Umwelt beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Schleswig-Holstein (LBodSchG SH) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Stadt Neumünster, Abteilung Natur und Umwelt und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.