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Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss

Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss ist untere Bodenschutzbehörde für Vogelsbergkreis und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss Untere Bodenschutzbehörde · Vogelsbergkreis · Hessen
Goldhelg 20 36341 Lauterbach Telefon: +49 6641 9770 E-Mail: info@vogelsbergkreis.de Fax: +49 6641 977336 Website: www.vogelsbergkreis.de
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Zuständigkeit

Bauamt / Umweltamt

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 08.09.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 07:00 Uhr 17:00 Uhr Kreisverwaltung Vogelsberg – allgemeine Öffnungszeiten; gilt für beide Verwaltungsstandorte (Lauterbach und Alsfeld)
Dienstag 07:00 Uhr 17:00 Uhr Kreisverwaltung Vogelsberg – allgemeine Öffnungszeiten; gilt für beide Verwaltungsstandorte (Lauterbach und Alsfeld)
Mittwoch 07:00 Uhr 17:00 Uhr Kreisverwaltung Vogelsberg – allgemeine Öffnungszeiten; gilt für beide Verwaltungsstandorte (Lauterbach und Alsfeld)
Donnerstag 07:00 Uhr 17:00 Uhr Kreisverwaltung Vogelsberg – allgemeine Öffnungszeiten; gilt für beide Verwaltungsstandorte (Lauterbach und Alsfeld)
Freitag 07:00 Uhr 13:00 Uhr Kreisverwaltung Vogelsberg – allgemeine Öffnungszeiten; gilt für beide Verwaltungsstandorte (Lauterbach und Alsfeld)

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Hessen

Amtliche Bezeichnung Altflächendatei und Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altflächeninformationssystem (ALTIS)
Landesgesetz Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien
Gebührenrahmen Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro

Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Vogelsbergkreis.

Häufige Fragen zu Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss

Welche Aufgaben hat Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.