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Altlastenverzeichnis Berlin

In Berlin heißt das Altlastenverzeichnis Bodenbelastungskataster. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bodenschutzgesetz (BlnBodSchG), das Fachinformationssystem Bodenbelastungskataster (BBK) wird von Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Senatsverwaltung für Umwelt, örtlich unterstützt durch die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke.

Rechtsgrundlage in Berlin

Amtliche Bezeichnung Bodenbelastungskataster
Fachinformationssystem Bodenbelastungskataster (BBK)
Landesgesetz Berliner Bodenschutzgesetz (BlnBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde Senatsverwaltung für Umwelt, örtlich unterstützt durch die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke
Gebührenrahmen Auskunft nach Gebührenordnung, häufig im Bereich 50 bis 150 Euro

Berlin führt kein klassisches Altlastenkataster, sondern das Bodenbelastungskataster. Es ist zentral bei der Senatsverwaltung angesiedelt, Anfragen zu einzelnen Grundstücken laufen über die zentrale Stelle beziehungsweise das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Berlin Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Berlin

1 Kreise und kreisfreie Städte führen in Berlin jeweils ein eigenes Bodenbelastungskataster.

Orte in Berlin

Für diese Orte in Berlin ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt.

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Berlin

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Berlin?

In Berlin heißt das Register Bodenbelastungskataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Bodenbelastungskataster (BBK), fachlich betreut durch Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Welches Gesetz regelt Altlasten in Berlin?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Berliner Bodenschutzgesetz (BlnBodSchG). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Berlin untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Senatsverwaltung für Umwelt, örtlich unterstützt durch die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke. Berlin führt kein klassisches Altlastenkataster, sondern das Bodenbelastungskataster. Es ist zentral bei der Senatsverwaltung angesiedelt, Anfragen zu einzelnen Grundstücken laufen über die zentrale Stelle beziehungsweise das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Berlin?

Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Gebührenordnung, häufig im Bereich 50 bis 150 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.