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Schädliche Bodenveränderung

Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, die geeignet ist, Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Erläuterung

Definiert in § 2 Abs. 3 BBodSchG. Der Begriff ist weiter als "Altlast": auch eine aktuelle Verunreinigung ohne historischen Bezug fällt darunter, etwa nach einem Havariefall. Ob eine Beeinträchtigung schädlich ist, richtet sich nach den Prüf- und Maßnahmenwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.

Verwandte Begriffe

BBodSchV
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit den konkreten Prüf-, Maßnahmen- und Vorsorgewerten.
Prüfwert
Schwelle, ab der eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich ist.
Maßnahmenwert
Wert, bei dessen Überschreitung regelmäßig von einer schädlichen Bodenveränderung auszugehen ist.
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