Schädliche Bodenveränderung
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, die geeignet ist, Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Erläuterung
Definiert in § 2 Abs. 3 BBodSchG. Der Begriff ist weiter als "Altlast": auch eine aktuelle Verunreinigung ohne historischen Bezug fällt darunter, etwa nach einem Havariefall. Ob eine Beeinträchtigung schädlich ist, richtet sich nach den Prüf- und Maßnahmenwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Verwandte Begriffe
- BBodSchV
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit den konkreten Prüf-, Maßnahmen- und Vorsorgewerten.
- Prüfwert
- Schwelle, ab der eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich ist.
- Maßnahmenwert
- Wert, bei dessen Überschreitung regelmäßig von einer schädlichen Bodenveränderung auszugehen ist.