Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitDas Altlastenkataster für Alheim führt Regierungspräsidium Kassel -Standort Bad Hersfeld, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz _Dezernat 31.2 als untere Bodenschutzbehörde für Hersfeld-Rotenburg. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Alheim als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG).
Kurz beantwortet
Das Altlastenverzeichnis für Alheim führt Regierungspräsidium Kassel -Standort Bad Hersfeld, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz _Dezernat 31.2 als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro. Amtlich heißt das Register in Hessen Altflächendatei und Altlastenkataster.
Ihr Antrag geht an Regierungspräsidium Kassel -Standort Bad Hersfeld, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz _Dezernat 31.2 als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.
| Zuständige Stelle | Regierungspräsidium Kassel -Standort Bad Hersfeld, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz _Dezernat 31.2 |
|---|---|
| Register | Altflächendatei und Altlastenkataster (Altflächeninformationssystem (ALTIS)) |
| Rechtsgrundlage | HAltBodSchG und BBodSchG |
| Gebühr | Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro |
| Bearbeitungszeit | in der Regel 1 bis 4 Wochen |
| Landkreis / kreisfreie Stadt | Hersfeld-Rotenburg |
| Bundesland | Hessen |
| Postleitzahlen | 36211 |
Für Regierungspräsidium Kassel -Standort Bad Hersfeld, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz _Dezernat 31.2 liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
| Amtliche Bezeichnung | Altflächendatei und Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altflächeninformationssystem (ALTIS) |
| Landesgesetz | Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro |
Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.
Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.
Sie können den Antrag direkt bei Regierungspräsidium Kassel -Standort Bad Hersfeld, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz _Dezernat 31.2 stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.
Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
Auskunft für Alheim beantragenAngrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.
Regierungspräsidium Kassel -Standort Bad Hersfeld, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz _Dezernat 31.2 führt das Altlastenkataster für Alheim. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Hersfeld-Rotenburg und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.
Stellen Sie einen Antrag bei Regierungspräsidium Kassel -Standort Bad Hersfeld, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz _Dezernat 31.2 und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Hessen: Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Amtlich heißt es Altflächendatei und Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Altflächeninformationssystem (ALTIS). Fachlich betreut wird es durch Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).
Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.
Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.
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