Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitFür Grundstücke in Alpen führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen. Zuständig sind Kreise und kreisfreie Städte. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW).
Kurz beantwortet
Für Alpen führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster. Zuständig sind Kreise und kreisfreie Städte. Eine namentlich zugeordnete Stelle liegt uns für diesen Ort noch nicht vor - wenden Sie sich an die Kreisverwaltung (Wesel) und fragen Sie nach der unteren Bodenschutzbehörde.
Wir ermitteln die zuständige untere Bodenschutzbehörde, stellen den Antrag in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.
| Zuständige Stelle | Kreise und kreisfreie Städte |
|---|---|
| Register | Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten (Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)) |
| Rechtsgrundlage | LBodSchG NRW und BBodSchG |
| Gebühr | Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro |
| Bearbeitungszeit | in der Regel 1 bis 4 Wochen |
| Landkreis / kreisfreie Stadt | Wesel |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Postleitzahlen | 46519 |
| Amtliche Bezeichnung | Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo) |
| Landesgesetz | Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Kreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro |
Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.
Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.
Sie können den Antrag direkt bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.
Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
Auskunft für Alpen beantragenAngrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.
Das Altlastenkataster für Alpen führt die untere Bodenschutzbehörde. Zuständig sind Kreise und kreisfreie Städte.
Stellen Sie einen Antrag bei die untere Bodenschutzbehörde und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.
Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.
Amtlich heißt es Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, das zugehörige Fachinformationssystem ist Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo). Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).
Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.
Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.
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