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Altlastenverzeichnis Duisburg

Das Altlastenkataster für Duisburg führt Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12) als untere Bodenschutzbehörde für Duisburg, Stadt. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Duisburg als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Duisburg führt Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12) als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Amtlich heißt das Register in Nordrhein-Westfalen Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten.

Altlastenauskunft für Duisburg beantragen

Ihr Antrag geht an Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12) als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Duisburg auf einen Blick

Zuständige Stelle Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12)
Register Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten (Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo))
Rechtsgrundlage LBodSchG NRW und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Duisburg, Stadt
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Postleitzahlen 47051, 47053, 47055, 47057, 47058, 47059, 47119, 47137, 47138, 47139, 47166, 47167, 47169, 47178, 47179, 47198, 47199, 47226, 47228, 47229, 47239, 47249, 47259, 47269, 47279

Untere Bodenschutzbehörde für Duisburg

Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12) Untere Bodenschutzbehörde · Kreisfreie Stadt Duisburg · Nordrhein-Westfalen
Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47049 Duisburg Telefon: +49 2032 834307 E-Mail: altlastenauskunft@stadt-duisburg.de Fax: +49 2032 834172 Website: www.duisburg.de
Details zur Behörde
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Zuständigkeit laut Amtsangabe

Führung des Altlastenverdachtsflächenkatasters der Stadt Duisburg (Erfassung aller bisher erkannten Altstandorte und Altablagerungen) sowie Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster gemäß § 10 Abs. 3 LBodSchG nach den Vorgaben des Umweltinformationsgesetzes.

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Gebühren laut Amtsangabe

Leistung Gebühr Rechtsgrundlage
Regelmäßige Auskunft aus dem Altlastenkataster je nach Informationsmenge 76 € - 152 € Tarifstelle 8.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 08.08.2023
Auskunft mit außergewöhnlich hohem Bearbeitungsaufwand bis zu 500 € Tarifstelle 8.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 08.08.2023
Auskunft mit geringfügigem Aufwand (Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten) gebührenfrei Tarifstelle 8.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 08.08.2023

Sprechzeiten

Für Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12) liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Duisburg steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Duisburg beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12) stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Duisburg beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Duisburg

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Duisburg

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Duisburg?

Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12) führt das Altlastenkataster für Duisburg. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Duisburg, Stadt und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Duisburg?

Stellen Sie einen Antrag bei Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12) und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Was kostet die Altlastenauskunft in Duisburg?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Nordrhein-Westfalen?

Amtlich heißt es Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, das zugehörige Fachinformationssystem ist Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo). Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

Ist mein Grundstück in Duisburg betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Duisburg?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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Diese Seite ist ein privates Verzeichnis und keine Behördenseite. Wir sind weder mit Stadt Duisburg Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Untere Bodenschutzbehörde (63-12) noch mit einer anderen Behörde verbunden. Datenstand: 26.09.2026.