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Altlastenverzeichnis Finnentrop

Das Altlastenkataster für Finnentrop führt Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt als untere Bodenschutzbehörde für Olpe. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Finnentrop als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Finnentrop führt Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Amtlich heißt das Register in Nordrhein-Westfalen Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten.

Altlastenauskunft für Finnentrop beantragen

Ihr Antrag geht an Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Finnentrop auf einen Blick

Zuständige Stelle Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt
Register Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten (Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo))
Rechtsgrundlage LBodSchG NRW und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Olpe
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Postleitzahlen 57413

Untere Bodenschutzbehörde für Finnentrop

Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt Untere Bodenschutzbehörde · Olpe · Nordrhein-Westfalen
Westfälische Straße 75 57462 Olpe Telefon: +49 2761 81605 Fax: +49 2761 94503605 Website: www.kreis-olpe.de
Details zur Behörde
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Sprechzeiten

Für Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Finnentrop steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Finnentrop beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Finnentrop beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Finnentrop

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Finnentrop

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Finnentrop?

Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt führt das Altlastenkataster für Finnentrop. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Olpe und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Finnentrop?

Stellen Sie einen Antrag bei Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Was kostet die Altlastenauskunft in Finnentrop?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Nordrhein-Westfalen?

Amtlich heißt es Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, das zugehörige Fachinformationssystem ist Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo). Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

Ist mein Grundstück in Finnentrop betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Finnentrop?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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Diese Seite ist ein privates Verzeichnis und keine Behördenseite. Wir sind weder mit Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt noch mit einer anderen Behörde verbunden. Datenstand: 25.09.2026.