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Altlastenverzeichnis Idstein

Für Grundstücke in Idstein führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Hessen. Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien. Rechtsgrundlage ist das Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG).

Kurz beantwortet

Für Idstein führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster. Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien. Eine namentlich zugeordnete Stelle liegt uns für diesen Ort noch nicht vor - wenden Sie sich an die Kreisverwaltung (Rheingau-Taunus-Kreis) und fragen Sie nach der unteren Bodenschutzbehörde.

Altlastenauskunft für Idstein beantragen

Wir ermitteln die zuständige untere Bodenschutzbehörde, stellen den Antrag in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Idstein auf einen Blick

Zuständige Stelle Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien
Register Altflächendatei und Altlastenkataster (Altflächeninformationssystem (ALTIS))
Rechtsgrundlage HAltBodSchG und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Rheingau-Taunus-Kreis
Bundesland Hessen
Postleitzahlen 65510

Rechtsgrundlage in Hessen

Amtliche Bezeichnung Altflächendatei und Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altflächeninformationssystem (ALTIS)
Landesgesetz Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien
Gebührenrahmen Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro

Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Idstein steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Idstein beantragen

Sie können den Antrag direkt bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Idstein beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Idstein

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Idstein

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Idstein?

Das Altlastenkataster für Idstein führt die untere Bodenschutzbehörde. Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Regierungspräsidien.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Idstein?

Stellen Sie einen Antrag bei die untere Bodenschutzbehörde und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Hessen erfasst Verdachtsflächen zunächst in der Altflächendatei ALTIS. Erst nach Bewertung wird eine Fläche als Altlast im Kataster geführt. Auskunft geben die unteren Bodenschutzbehörden, die fachliche Führung liegt beim HLNUG.

Was kostet die Altlastenauskunft in Idstein?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Hessen: Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Hessen?

Amtlich heißt es Altflächendatei und Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Altflächeninformationssystem (ALTIS). Fachlich betreut wird es durch Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).

Ist mein Grundstück in Idstein betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Idstein?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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