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An die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz - Sachgebiet Kommunale Altlasten

An die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz - Sachgebiet Kommunale Altlasten ist untere Bodenschutzbehörde für Stuttgart und führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an An die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz - Sachgebiet Kommunale Altlasten. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
An die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz - Sachgebiet Kommunale Altlasten Untere Bodenschutzbehörde · Stuttgart · Baden-Württemberg
Gaisburgstraße 4 70182 Stuttgart Telefon: +49 7112 160 E-Mail: altlastenauskunft@stuttgart.de Fax: +49 7112 1688620 Website: www.stuttgart.de
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Zuständigkeit

Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in einem Kataster (ISAS) sowie Erteilung von Altlastenauskünften bei berechtigtem Interesse.

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Gebühren

Leistung Gebühr Rechtsgrundlage
Altlastenauskunft Für die Altlastenauskunft wird eine Gebühr erhoben (konkrete Höhe nicht angegeben). —

Sprechzeiten

Für An die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz - Sachgebiet Kommunale Altlasten liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg

Amtliche Bezeichnung Bodenschutz- und Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK)
Landesgesetz Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise
Gebührenrahmen Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro

Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Stuttgart.

Häufige Fragen zu An die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz - Sachgebiet Kommunale Altlasten

Welche Aufgaben hat An die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz - Sachgebiet Kommunale Altlasten beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Bodenschutz- und Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht An die Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz - Sachgebiet Kommunale Altlasten und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.