Zum Inhalt

Altlastenverzeichnis Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg heißt das Altlastenverzeichnis Bodenschutz- und Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW), das Fachinformationssystem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) wird von Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise.

Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg

Amtliche Bezeichnung Bodenschutz- und Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK)
Landesgesetz Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise
Gebührenrahmen Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro

Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Baden-Württemberg Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Baden-Württemberg

47 Kreise und kreisfreie Städte führen in Baden-Württemberg jeweils ein eigenes Bodenschutz- und Altlastenkataster.

Orte in Baden-Württemberg

Für diese Orte in Baden-Württemberg ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt (Auswahl aus 499 Orten).

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Baden-Württemberg

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg heißt das Register Bodenschutz- und Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK), fachlich betreut durch Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Welches Gesetz regelt Altlasten in Baden-Württemberg?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Baden-Württemberg untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Baden-Württemberg?

Der Gebührenrahmen liegt bei: schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.