Bau- und Umweltamt Sulzbach/Saar
Bau- und Umweltamt Sulzbach/Saar ist untere Bodenschutzbehörde für Regionalverband Saarbrücken und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Bau- und Umweltamt Sulzbach/Saar. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Sprechzeiten
Für Bau- und Umweltamt Sulzbach/Saar liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Saarland
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
| Landesgesetz | Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Landkreise |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro |
Im Saarland ist die Zuständigkeit stärker beim Land gebündelt als in den Flächenländern. Wegen der Montan- und Stahlgeschichte ist der Anteil industrieller Altstandorte hoch.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken.
Häufige Fragen zu Bau- und Umweltamt Sulzbach/Saar
Welche Aufgaben hat Bau- und Umweltamt Sulzbach/Saar beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Bau- und Umweltamt Sulzbach/Saar und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.