Altlastenverzeichnis Saarland
In Saarland heißt das Altlastenverzeichnis Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG), das Fachinformationssystem Bodenschutz- und Altlastenkataster wird von Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Landkreise.
Rechtsgrundlage in Saarland
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
| Landesgesetz | Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Landkreise |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro |
Im Saarland ist die Zuständigkeit stärker beim Land gebündelt als in den Flächenländern. Wegen der Montan- und Stahlgeschichte ist der Anteil industrieller Altstandorte hoch.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Wer in Saarland Auskunft erteilt
Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.
Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.
Landkreise und kreisfreie Städte in Saarland
6 Kreise und kreisfreie Städte führen in Saarland jeweils ein eigenes Altlastenkataster.
Orte in Saarland
Für diese Orte in Saarland ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt.
- Altlastenverzeichnis Bexbach
- Altlastenverzeichnis Friedrichsthal
- Altlastenverzeichnis Gersheim
- Altlastenverzeichnis Großrosseln
- Altlastenverzeichnis Heusweiler
- Altlastenverzeichnis Homburg
- Altlastenverzeichnis Kleinblittersdorf
- Altlastenverzeichnis Losheim am See
- Altlastenverzeichnis Neunkirchen/Saar
- Altlastenverzeichnis Perl
- Altlastenverzeichnis Quierschied
- Altlastenverzeichnis Rehlingen-Siersburg
- Altlastenverzeichnis Saarbrücken
- Altlastenverzeichnis Sankt Ingbert
- Altlastenverzeichnis Sankt Wendel
- Altlastenverzeichnis Schiffweiler
- Altlastenverzeichnis Sulzbach/Saar
- Altlastenverzeichnis Völklingen
- Altlastenverzeichnis Wadern
Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Saarland
Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Saarland?
In Saarland heißt das Register Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Bodenschutz- und Altlastenkataster, fachlich betreut durch Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).
Welches Gesetz regelt Altlasten in Saarland?
Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.
Wer ist in Saarland untere Bodenschutzbehörde?
Untere Bodenschutzbehörde sind Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Landkreise. Im Saarland ist die Zuständigkeit stärker beim Land gebündelt als in den Flächenländern. Wegen der Montan- und Stahlgeschichte ist der Anteil industrieller Altstandorte hoch.
Was kostet eine Altlastenauskunft in Saarland?
Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.