Zum Inhalt

Gemeinde Wandlitz

Gemeinde Wandlitz ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Barnim und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Gemeinde Wandlitz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Gemeinde Wandlitz Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Barnim · Brandenburg
Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz Telefon: +49 3339 73600 E-Mail: gemeinde@wandlitz.de Fax: +49 3339 7360160 Website: www.wandlitz.de
Karte von Google Maps Beim Laden werden Daten an Google übertragen.

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten
Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr Meldestelle
Dienstag 14:00 Uhr 18:00 Uhr Meldestelle
Dienstag 14:00 Uhr 18:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Meldestelle
Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Sprechzeiten
Donnerstag 13:00 Uhr 15:00 Uhr Meldestelle
Freitag 07:00 Uhr 10:00 Uhr Meldestelle

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Brandenburg

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlastenkataster (ALKAT)
Landesgesetz Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro

Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Barnim.

Häufige Fragen zu Gemeinde Wandlitz

Welche Aufgaben hat Gemeinde Wandlitz beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Gemeinde Wandlitz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.