Zum Inhalt

Altlastenverzeichnis Brandenburg

In Brandenburg heißt das Altlastenverzeichnis Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG), das Fachinformationssystem Altlastenkataster (ALKAT) wird von Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Landkreise und kreisfreie Städte.

Rechtsgrundlage in Brandenburg

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlastenkataster (ALKAT)
Landesgesetz Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro

Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Brandenburg Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg

18 Kreise und kreisfreie Städte führen in Brandenburg jeweils ein eigenes Altlastenkataster.

Orte in Brandenburg

Für diese Orte in Brandenburg ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt (Auswahl aus 325 Orten).

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Brandenburg

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Brandenburg?

In Brandenburg heißt das Register Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Altlastenkataster (ALKAT), fachlich betreut durch Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).

Welches Gesetz regelt Altlasten in Brandenburg?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Brandenburg untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Landkreise und kreisfreie Städte. Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Brandenburg?

Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.