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Gemiende Lenzkirch

Gemiende Lenzkirch ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Gemiende Lenzkirch. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Gemiende Lenzkirch Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · Baden-Württemberg
Kirchplatz 1 79853 Lenzkirch Telefon: +49 7653 6840 E-Mail: info@lenzkirch.de Fax: +49 7653 68422 Website: www.lenzkirch.de
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Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Rathaus Lenzkirch
Dienstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Rathaus Lenzkirch
Dienstag 14:00 Uhr 17:00 Uhr Rathaus Lenzkirch
Mittwoch 08:00 Uhr 12:00 Uhr Rathaus Lenzkirch
Donnerstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Rathaus Lenzkirch
Donnerstag 14:00 Uhr 17:00 Uhr Rathaus Lenzkirch
Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Rathaus Lenzkirch

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg

Amtliche Bezeichnung Bodenschutz- und Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK)
Landesgesetz Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise
Gebührenrahmen Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro

Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Häufige Fragen zu Gemiende Lenzkirch

Welche Aufgaben hat Gemiende Lenzkirch beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Bodenschutz- und Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Gemiende Lenzkirch und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.