Zum Inhalt

Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt

Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt ist untere Bodenschutzbehörde für Kreis Rendsburg-Eckernförde und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt Untere Bodenschutzbehörde · Kreis Rendsburg-Eckernförde · Schleswig-Holstein
Kieler Straße 53 24768 Rendsburg Telefon: +49 4331 2020 E-Mail: umweltamt@kreis-rd.de Fax: +49 4331 202527 Website: www.rendsburg.de
Karte von Google Maps Beim Laden werden Daten an Google übertragen.

Zuständigkeit

Untere Bodenschutzbehörde; u. a. Führung des Altlastenkatasters und Erteilung von Auskünften aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster.

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Gebühren

Leistung Gebühr Rechtsgrundlage
Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster gemäß dem Verwaltungsaufwand Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO)

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr 17:30 Uhr
Mittwoch 07:15 Uhr 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutzkataster
Landesgesetz Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Schleswig-Holstein (LBodSchG SH)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro

Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Häufige Fragen zu Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt

Welche Aufgaben hat Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Schleswig-Holstein (LBodSchG SH) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.