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Altlastenverzeichnis Steenfeld

Das Altlastenkataster für Steenfeld führt Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt als untere Bodenschutzbehörde für Kreis Rendsburg-Eckernförde. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Steenfeld als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Schleswig-Holstein (LBodSchG SH).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Steenfeld führt Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro. Amtlich heißt das Register in Schleswig-Holstein Altlastenkataster.

Altlastenauskunft für Steenfeld beantragen

Ihr Antrag geht an Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Steenfeld auf einen Blick

Zuständige Stelle Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt
Register Altlastenkataster (Altlasten- und Bodenschutzkataster)
Rechtsgrundlage LBodSchG SH und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Kreis Rendsburg-Eckernförde
Bundesland Schleswig-Holstein
Postleitzahlen 25557

Untere Bodenschutzbehörde für Steenfeld

Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt Untere Bodenschutzbehörde · Kreis Rendsburg-Eckernförde · Schleswig-Holstein
Kieler Straße 53 24768 Rendsburg Telefon: +49 4331 2020 E-Mail: umweltamt@kreis-rd.de Fax: +49 4331 202527 Website: www.rendsburg.de
Details zur Behörde
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Zuständigkeit laut Amtsangabe

Untere Bodenschutzbehörde; u. a. Führung des Altlastenkatasters und Erteilung von Auskünften aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster.

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Gebühren laut Amtsangabe

Leistung Gebühr Rechtsgrundlage
Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster gemäß dem Verwaltungsaufwand Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO)

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr 17:30 Uhr
Mittwoch 07:15 Uhr 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutzkataster
Landesgesetz Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Schleswig-Holstein (LBodSchG SH)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro

Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Steenfeld steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Steenfeld beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Steenfeld beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Steenfeld

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Steenfeld

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Steenfeld?

Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt führt das Altlastenkataster für Steenfeld. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Kreis Rendsburg-Eckernförde und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Steenfeld?

Stellen Sie einen Antrag bei Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.

Was kostet die Altlastenauskunft in Steenfeld?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Schleswig-Holstein: Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Schleswig-Holstein?

Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Altlasten- und Bodenschutzkataster. Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU).

Ist mein Grundstück in Steenfeld betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Steenfeld?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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