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Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht

Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht ist untere Bodenschutzbehörde für Kaiserslautern, kreisfreie Stadt und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht Untere Bodenschutzbehörde · Kaiserslautern, kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz
Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern Telefon: +49 6317 105372 E-Mail: info@kaiserslautern-kreis.de Fax: +49 6317 105370 Website: www.kaiserslautern-kreis.de
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Zuständigkeit

Bauamt / Umweltamt

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 05.09.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)
Dienstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)
Mittwoch 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)
Donnerstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)
Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro

Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Kaiserslautern, kreisfreie Stadt.

Häufige Fragen zu Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht

Welche Aufgaben hat Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.