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Altlastenverzeichnis Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz heißt das Altlastenverzeichnis Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP), das Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz wird von Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte.

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro

Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Rheinland-Pfalz Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz

36 Kreise und kreisfreie Städte führen in Rheinland-Pfalz jeweils ein eigenes Altlastenkataster.

Orte in Rheinland-Pfalz

Für diese Orte in Rheinland-Pfalz ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt (Auswahl aus 215 Orten).

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Rheinland-Pfalz

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz heißt das Register Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz, fachlich betreut durch Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU).

Welches Gesetz regelt Altlasten in Rheinland-Pfalz?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Rheinland-Pfalz untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Rheinland-Pfalz?

Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.