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Kreisverwaltung Neuwied

Kreisverwaltung Neuwied ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Neuwied und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Kreisverwaltung Neuwied. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Kreisverwaltung Neuwied Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Neuwied · Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Leuschner-Str. 9 56564 Neuwied Telefon: +49 2631 8030 E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de Fax: +49 2631 80393222 Website: www.kreis-neuwied.de
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Zuständigkeit

Bauamt / Umweltamt

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 04.09.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 07:30 Uhr 13:00 Uhr Verwaltung (Hauptgebäude)
Dienstag 07:30 Uhr 16:00 Uhr Verwaltung (Hauptgebäude)
Mittwoch 07:30 Uhr 13:00 Uhr Verwaltung (Hauptgebäude)
Donnerstag 07:30 Uhr 16:00 Uhr Verwaltung (Hauptgebäude)
Freitag 07:30 Uhr 12:00 Uhr Verwaltung (Hauptgebäude)

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro

Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Neuwied.

Häufige Fragen zu Kreisverwaltung Neuwied

Welche Aufgaben hat Kreisverwaltung Neuwied beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Kreisverwaltung Neuwied und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.