Kreisverwaltung Neuwied
Kreisverwaltung Neuwied ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Neuwied und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Kreisverwaltung Neuwied. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Bauamt / Umweltamt
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 04.09.2026
Sprechzeiten
| Tag | Von | Bis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Montag | 07:30 Uhr | 13:00 Uhr | Verwaltung (Hauptgebäude) |
| Dienstag | 07:30 Uhr | 16:00 Uhr | Verwaltung (Hauptgebäude) |
| Mittwoch | 07:30 Uhr | 13:00 Uhr | Verwaltung (Hauptgebäude) |
| Donnerstag | 07:30 Uhr | 16:00 Uhr | Verwaltung (Hauptgebäude) |
| Freitag | 07:30 Uhr | 12:00 Uhr | Verwaltung (Hauptgebäude) |
Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.
Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz |
| Landesgesetz | Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro |
Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Neuwied.
Häufige Fragen zu Kreisverwaltung Neuwied
Welche Aufgaben hat Kreisverwaltung Neuwied beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Kreisverwaltung Neuwied und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.