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Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Planung- und Umweltschutz

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Planung- und Umweltschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Planung- und Umweltschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Planung- und Umweltschutz Untere Bodenschutzbehörde · Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz
Europaplatz 5 67063 Ludwigshafen am Rhein Telefon: +49 6215 9090 E-Mail: post@kv-rpk.de Fax: +49 6215 9095000 Website: www.rhein-pfalz-kreis.de
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Zuständigkeit

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – Bauamt / Umweltamt (Ludwigshafen am Rhein)

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 03.09.2026

Sprechzeiten

Für Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Planung- und Umweltschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro

Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt.

Häufige Fragen zu Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Planung- und Umweltschutz

Welche Aufgaben hat Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Planung- und Umweltschutz beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Planung- und Umweltschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.