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Landeshauptstadt Potsdam, 452 Umwelt und Natur

Landeshauptstadt Potsdam, 452 Umwelt und Natur ist untere Bodenschutzbehörde für Kreisfreie Stadt Potsdam und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landeshauptstadt Potsdam, 452 Umwelt und Natur. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landeshauptstadt Potsdam, 452 Umwelt und Natur Untere Bodenschutzbehörde · Kreisfreie Stadt Potsdam · Brandenburg
Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14469 Potsdam Telefon: +49 3312 893764 Fax: +49 3312 89843764 Website: vv.potsdam.de
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Zuständigkeit

Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten)

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr 16:00 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Brandenburg

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlastenkataster (ALKAT)
Landesgesetz Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro

Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Kreisfreie Stadt Potsdam.

Häufige Fragen zu Landeshauptstadt Potsdam, 452 Umwelt und Natur

Welche Aufgaben hat Landeshauptstadt Potsdam, 452 Umwelt und Natur beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landeshauptstadt Potsdam, 452 Umwelt und Natur und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.