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Landkreis Barnim, Sachgebiet untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

Landkreis Barnim, Sachgebiet untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Barnim und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landkreis Barnim, Sachgebiet untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landkreis Barnim, Sachgebiet untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Barnim · Brandenburg
Paul-Wunderlich-Haus Am Markt 1 16225 Eberswalde Telefon: +49 3334 2141515 E-Mail: bodenschutzamt@kvbarnim.de Fax: +49 3334 2141192 Website: www.barnim.de
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Sprechzeiten

Für Landkreis Barnim, Sachgebiet untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Brandenburg

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlastenkataster (ALKAT)
Landesgesetz Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro

Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Barnim.

Häufige Fragen zu Landkreis Barnim, Sachgebiet untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

Welche Aufgaben hat Landkreis Barnim, Sachgebiet untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Barnim, Sachgebiet untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.