Landkreis Fürth, Abteilung Umweltschutz_Bodenschutz
Landkreis Fürth, Abteilung Umweltschutz_Bodenschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Fürth und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landkreis Fürth, Abteilung Umweltschutz_Bodenschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Vollzug des Bodenschutzes und des Altlastenrechts sowie Auskünfte aus dem Altlastenkataster und Begleitung von Altlastenuntersuchungen und -sanierungen im Landkreis Fürth
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 28.08.2026
Sprechzeiten
Für Landkreis Fürth, Abteilung Umweltschutz_Bodenschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Bayern
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS) |
| Landesgesetz | Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück |
Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Fürth.
- Altlastenverzeichnis Ammerndorf
- Altlastenverzeichnis Cadolzburg
- Altlastenverzeichnis Großhabersdorf
- Altlastenverzeichnis Langenzenn
- Altlastenverzeichnis Oberasbach
- Altlastenverzeichnis Obermichelbach
- Altlastenverzeichnis Puschendorf
- Altlastenverzeichnis Roßtal
- Altlastenverzeichnis Seukendorf
- Altlastenverzeichnis Stein bei Nürnberg
- Altlastenverzeichnis Tuchenbach
- Altlastenverzeichnis Veitsbronn
- Altlastenverzeichnis Wilhermsdorf
- Altlastenverzeichnis Zirndorf
Häufige Fragen zu Landkreis Fürth, Abteilung Umweltschutz_Bodenschutz
Welche Aufgaben hat Landkreis Fürth, Abteilung Umweltschutz_Bodenschutz beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Fürth, Abteilung Umweltschutz_Bodenschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.