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Altlastenverzeichnis Bayern

In Bayern heißt das Altlastenverzeichnis Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG), das Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS) wird von Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Landratsämter und kreisfreie Städte.

Rechtsgrundlage in Bayern

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS)
Landesgesetz Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück

Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Bayern Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern

93 Kreise und kreisfreie Städte führen in Bayern jeweils ein eigenes Altlastenkataster.

Orte in Bayern

Für diese Orte in Bayern ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt (Auswahl aus 711 Orten).

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Bayern

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Bayern?

In Bayern heißt das Register Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS), fachlich betreut durch Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU).

Welches Gesetz regelt Altlasten in Bayern?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Bayern untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Landratsämter und kreisfreie Städte. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Bayern?

Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.