Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz
Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Gifhorn und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Sprechzeiten
| Tag | Von | Bis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Montag | 08:30 Uhr | 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30 Uhr | 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 14:00 Uhr | 16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30 Uhr | 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30 Uhr | 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 14:00 Uhr | 17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30 Uhr | 12:00 Uhr |
Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.
Rechtsgrundlage in Niedersachsen
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS) |
| Landesgesetz | Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro |
Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Gifhorn.
- Altlastenverzeichnis Adenbüttel
- Altlastenverzeichnis Barwedel
- Altlastenverzeichnis Bergfeld
- Altlastenverzeichnis Bokensdorf
- Altlastenverzeichnis Brome
- Altlastenverzeichnis Calberlah
- Altlastenverzeichnis Dedelstorf
- Altlastenverzeichnis Didderse
- Altlastenverzeichnis Ehra-Lessien
- Altlastenverzeichnis Gifhorn
- Altlastenverzeichnis Groß Oesingen
- Altlastenverzeichnis Hankensbüttel
- Altlastenverzeichnis Hillerse
- Altlastenverzeichnis Isenbüttel
- Altlastenverzeichnis Jembke
- Altlastenverzeichnis Leiferde
- Altlastenverzeichnis Meine
- Altlastenverzeichnis Meinersen
- Altlastenverzeichnis Müden (Aller)
- Altlastenverzeichnis Obernholz
- Altlastenverzeichnis Osloß
- Altlastenverzeichnis Parsau
- Altlastenverzeichnis Ribbesbüttel
- Altlastenverzeichnis Rötgesbüttel
- Altlastenverzeichnis Rühen
- Altlastenverzeichnis Sassenburg
- Altlastenverzeichnis Schönewörde
- Altlastenverzeichnis Schwülper
- Altlastenverzeichnis Sprakensehl
- Altlastenverzeichnis Steinhorst
- Altlastenverzeichnis Tappenbeck
- Altlastenverzeichnis Tiddische
- Altlastenverzeichnis Tülau
- Altlastenverzeichnis Ummern
- Altlastenverzeichnis Vordorf
- Altlastenverzeichnis Wagenhoff
- Altlastenverzeichnis Wahrenholz
- Altlastenverzeichnis Wasbüttel
- Altlastenverzeichnis Wesendorf
- Altlastenverzeichnis Weyhausen
- Altlastenverzeichnis Wittingen
Häufige Fragen zu Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz
Welche Aufgaben hat Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.