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Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz

Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Gifhorn und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Gifhorn · Niedersachsen
Cardenap 2 - 4 38518 Gifhorn Telefon: +49 5371 82786 E-Mail: kundenservice-boden-immissionsschutz@gifhorn.de Fax: +49 5371 82357 Website: www.gifhorn.de
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Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:30 Uhr 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr 17:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr 12:00 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS)
Landesgesetz Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro

Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Gifhorn.

Häufige Fragen zu Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz

Welche Aufgaben hat Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Gifhorn, 9.3 - Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.