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Altlastenverzeichnis Niedersachsen

In Niedersachsen heißt das Altlastenverzeichnis Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG), das Fachinformationssystem Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS) wird von Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte.

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS)
Landesgesetz Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro

Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Niedersachsen Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen

45 Kreise und kreisfreie Städte führen in Niedersachsen jeweils ein eigenes Altlastenkataster.

Orte in Niedersachsen

Für diese Orte in Niedersachsen ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt (Auswahl aus 597 Orten).

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Niedersachsen

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Niedersachsen?

In Niedersachsen heißt das Register Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS), fachlich betreut durch Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Welches Gesetz regelt Altlasten in Niedersachsen?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Niedersachsen untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte. Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Niedersachsen?

Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.