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Landkreis Göttingen

Landkreis Göttingen ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Göttingen und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landkreis Göttingen. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landkreis Göttingen Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Göttingen · Niedersachsen
Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Telefon: +49 5515 252347 E-Mail: bodenschutzrecht@landkreisgoettingen.de Fax: +49 5515 2562588 Website: www.landkreisgoettingen.de
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Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 09:00 Uhr 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr 12:00 Uhr

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS)
Landesgesetz Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro

Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Göttingen.

Häufige Fragen zu Landkreis Göttingen

Welche Aufgaben hat Landkreis Göttingen beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Göttingen und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.