Landkreis Holzminden, 2.66 Umwelt- und Naturschutz
Landkreis Holzminden, 2.66 Umwelt- und Naturschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Holzminden und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landkreis Holzminden, 2.66 Umwelt- und Naturschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Sprechzeiten
Für Landkreis Holzminden, 2.66 Umwelt- und Naturschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Niedersachsen
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS) |
| Landesgesetz | Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro |
Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Holzminden.
- Altlastenverzeichnis Arholzen
- Altlastenverzeichnis Bevern
- Altlastenverzeichnis Bodenwerder
- Altlastenverzeichnis Boffzen
- Altlastenverzeichnis Brevörde
- Altlastenverzeichnis Deensen
- Altlastenverzeichnis Delligsen
- Altlastenverzeichnis Derental
- Altlastenverzeichnis Dielmissen
- Altlastenverzeichnis Eimen
- Altlastenverzeichnis Eschershausen
- Altlastenverzeichnis Fürstenberg
- Altlastenverzeichnis Golmbach
- Altlastenverzeichnis Halle
- Altlastenverzeichnis Hehlen
- Altlastenverzeichnis Heinsen
- Altlastenverzeichnis Heyen
- Altlastenverzeichnis Holenberg
- Altlastenverzeichnis Holzen
- Altlastenverzeichnis Holzminden
- Altlastenverzeichnis Lauenförde
- Altlastenverzeichnis Lenne
- Altlastenverzeichnis Lüerdissen
- Altlastenverzeichnis Negenborn
- Altlastenverzeichnis Ottenstein
- Altlastenverzeichnis Pegestorf
- Altlastenverzeichnis Polle
- Altlastenverzeichnis Stadtoldendorf
- Altlastenverzeichnis Vahlbruch
- Altlastenverzeichnis Wangelnstedt
Häufige Fragen zu Landkreis Holzminden, 2.66 Umwelt- und Naturschutz
Welche Aufgaben hat Landkreis Holzminden, 2.66 Umwelt- und Naturschutz beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Holzminden, 2.66 Umwelt- und Naturschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.