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Landkreis Meißen, SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz

Landkreis Meißen, SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Meißen und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landkreis Meißen, SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landkreis Meißen, SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Meißen · Sachsen
Remonteplatz 10 01558 Großenhain Telefon: +49 3521 7252391 E-Mail: kreisumweltamt@kreis-meissen.de Fax: +49 3521 72588024 Website: www.kreis-meissen.org
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Sprechzeiten

Für Landkreis Meißen, SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Sachsen

Amtliche Bezeichnung Sächsisches Altlastenkataster
Fachinformationssystem Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Landesgesetz Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro

Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Meißen.

Häufige Fragen zu Landkreis Meißen, SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz

Welche Aufgaben hat Landkreis Meißen, SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Meißen, SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.