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Altlastenverzeichnis Sachsen

In Sachsen heißt das Altlastenverzeichnis Sächsisches Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG), das Fachinformationssystem Sächsisches Altlastenkataster (SALKA) wird von Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Landratsämter und kreisfreie Städte.

Rechtsgrundlage in Sachsen

Amtliche Bezeichnung Sächsisches Altlastenkataster
Fachinformationssystem Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Landesgesetz Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro

Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Sachsen Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen

13 Kreise und kreisfreie Städte führen in Sachsen jeweils ein eigenes Sächsisches Altlastenkataster.

Orte in Sachsen

Für diese Orte in Sachsen ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt (Auswahl aus 338 Orten).

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Sachsen

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Sachsen?

In Sachsen heißt das Register Sächsisches Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Sächsisches Altlastenkataster (SALKA), fachlich betreut durch Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Welches Gesetz regelt Altlasten in Sachsen?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Sachsen untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Landratsämter und kreisfreie Städte. Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Sachsen?

Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.