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Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt

Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Ostprignitz-Ruppin und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Ostprignitz-Ruppin · Brandenburg
Virchowstr. 14-16 16816 Neuruppin Telefon: +49 3391 6886000 E-Mail: umwelt@opr.de Fax: +49 3391 6886071 Website: www.ostprignitz-ruppin.de
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Sprechzeiten

Für Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Brandenburg

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlastenkataster (ALKAT)
Landesgesetz Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro

Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Häufige Fragen zu Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt

Welche Aufgaben hat Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.