Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt
Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Ostprignitz-Ruppin und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Sprechzeiten
Für Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Brandenburg
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlastenkataster (ALKAT) |
| Landesgesetz | Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro |
Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
- Altlastenverzeichnis Breddin
- Altlastenverzeichnis Dreetz
- Altlastenverzeichnis Fehrbellin
- Altlastenverzeichnis Fehrbellin Protzen
- Altlastenverzeichnis Heiligengrabe
- Altlastenverzeichnis Herzberg
- Altlastenverzeichnis Kyritz
- Altlastenverzeichnis Lindow (Mark)
- Altlastenverzeichnis Märkisch Linden
- Altlastenverzeichnis Neuruppin
- Altlastenverzeichnis Neustadt (Dosse)
- Altlastenverzeichnis Rheinsberg
- Altlastenverzeichnis Rüthnick
- Altlastenverzeichnis Sieversdorf-Hohenofen
- Altlastenverzeichnis Stüdenitz-Schönermark
- Altlastenverzeichnis Temnitzquell
- Altlastenverzeichnis Temnitztal
- Altlastenverzeichnis Vielitz
- Altlastenverzeichnis Walsleben
- Altlastenverzeichnis Wusterhausen (Dosse)
- Altlastenverzeichnis Zernitz-Lohm
Häufige Fragen zu Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt
Welche Aufgaben hat Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bau- und Umweltamt und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.