Landkreis Spree-Neiße, FB 70 Umwelt
Landkreis Spree-Neiße, FB 70 Umwelt ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Spree-Neiße und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landkreis Spree-Neiße, FB 70 Umwelt. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Zuständigkeit
Beratung und Information, Bewertung von Fragen und Problemen zur ökologischen Altlastenproblematik, insbesondere Haftungsfreistellung, Wahrnehmung entsprechender ordnungsrechtlicher Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr sowie Auskunft aus dem Altlastenkataster des Landkreises Spree-Neiße.
Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 29.08.2026
Sprechzeiten
| Tag | Von | Bis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Dienstag | 08:00 Uhr | 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 13:00 Uhr | 18:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 Uhr | 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 13:00 Uhr | 16:00 Uhr |
Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.
Rechtsgrundlage in Brandenburg
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlastenkataster (ALKAT) |
| Landesgesetz | Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro |
Das Altlastenkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte geführt, das Landesamt für Umwelt hält den landesweiten Datenbestand vor. Brandenburg hat wegen der Bergbau- und Militärnachnutzung überdurchschnittlich viele Verdachtsflächen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße.
- Altlastenverzeichnis Briesen
- Altlastenverzeichnis Burg (Spreewald)
- Altlastenverzeichnis Dissen-Striesow
- Altlastenverzeichnis Döbern
- Altlastenverzeichnis Drachhausen
- Altlastenverzeichnis Drebkau
- Altlastenverzeichnis Drehnow
- Altlastenverzeichnis Drewitz
- Altlastenverzeichnis Felixsee
- Altlastenverzeichnis Forst (Lausitz)
- Altlastenverzeichnis Gastrose-Kerkwitz
- Altlastenverzeichnis Groß Döbbern
- Altlastenverzeichnis Groß Schacksdorf-Simmersdorf
- Altlastenverzeichnis Guben
- Altlastenverzeichnis Guhrow
- Altlastenverzeichnis Heinersbrück
- Altlastenverzeichnis Jämlitz-Klein Düben
- Altlastenverzeichnis Jänschwalde
- Altlastenverzeichnis Kolkwitz
- Altlastenverzeichnis Laubsdorf
- Altlastenverzeichnis Neiße-Malxetal
- Altlastenverzeichnis Neuhausen
- Altlastenverzeichnis Peitz
- Altlastenverzeichnis Schmogrow-Fehrow
- Altlastenverzeichnis Sergen
- Altlastenverzeichnis Spremberg
- Altlastenverzeichnis Tauer
- Altlastenverzeichnis Teichland
- Altlastenverzeichnis Terpe
- Altlastenverzeichnis Tschernitz
- Altlastenverzeichnis Turnow-Preilack
- Altlastenverzeichnis Welzow
- Altlastenverzeichnis Werben
- Altlastenverzeichnis Wiesengrund
- Altlastenverzeichnis Wolfshain
Häufige Fragen zu Landkreis Spree-Neiße, FB 70 Umwelt
Welche Aufgaben hat Landkreis Spree-Neiße, FB 70 Umwelt beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Spree-Neiße, FB 70 Umwelt und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.