Landkreis Tuttlingen, Baurechts- und Umweltamt
Landkreis Tuttlingen, Baurechts- und Umweltamt ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Tuttlingen und führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landkreis Tuttlingen, Baurechts- und Umweltamt. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Sprechzeiten
Für Landkreis Tuttlingen, Baurechts- und Umweltamt liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg
| Amtliche Bezeichnung | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) |
| Landesgesetz | Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise |
| Gebührenrahmen | Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro |
Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Tuttlingen.
- Altlastenverzeichnis Aldingen
- Altlastenverzeichnis Balgheim
- Altlastenverzeichnis Bärenthal
- Altlastenverzeichnis Böttingen
- Altlastenverzeichnis Bubsheim
- Altlastenverzeichnis Deilingen
- Altlastenverzeichnis Denkingen
- Altlastenverzeichnis Durchhausen
- Altlastenverzeichnis Egesheim
- Altlastenverzeichnis Emmingen-Liptingen
- Altlastenverzeichnis Fridingen an der Donau
- Altlastenverzeichnis Frittlingen
- Altlastenverzeichnis Geisingen
- Altlastenverzeichnis Gosheim
- Altlastenverzeichnis Gunningen
- Altlastenverzeichnis Hausen ob Verena
- Altlastenverzeichnis Immendingen
- Altlastenverzeichnis Irndorf
- Altlastenverzeichnis Kolbingen
- Altlastenverzeichnis Königsheim
- Altlastenverzeichnis Mahlstetten
- Altlastenverzeichnis Mühlheim an der Donau
- Altlastenverzeichnis Neuhausen ob Eck
- Altlastenverzeichnis Reichenbach am Heuberg
- Altlastenverzeichnis Renquishausen
- Altlastenverzeichnis Rietheim-Weilheim
- Altlastenverzeichnis Seitingen-Oberflacht
- Altlastenverzeichnis Spaichingen
- Altlastenverzeichnis Trossingen
- Altlastenverzeichnis Tuttlingen
- Altlastenverzeichnis Wehingen
- Altlastenverzeichnis Wurmlingen
Häufige Fragen zu Landkreis Tuttlingen, Baurechts- und Umweltamt
Welche Aufgaben hat Landkreis Tuttlingen, Baurechts- und Umweltamt beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Bodenschutz- und Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landkreis Tuttlingen, Baurechts- und Umweltamt und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.