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Landratsamt Altenburger Land, Untere Bodenschutzbehörde

Landratsamt Altenburger Land, Untere Bodenschutzbehörde ist untere Bodenschutzbehörde für Altenburger Land und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landratsamt Altenburger Land, Untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landratsamt Altenburger Land, Untere Bodenschutzbehörde Untere Bodenschutzbehörde · Altenburger Land · Thüringen
Amtsplatz 8 04626 Schmölln Telefon: +49 3447 586458 E-Mail: umwelt@altenburgerland.de Fax: +49 3447 586495 Website: www.altenburgerland.de
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Zuständigkeit

Bauamt / Umweltamt

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 04.09.2026

Sprechzeiten

Für Landratsamt Altenburger Land, Untere Bodenschutzbehörde liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.

Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.

Rechtsgrundlage in Thüringen

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS)
Landesgesetz Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro

Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Altenburger Land.

Häufige Fragen zu Landratsamt Altenburger Land, Untere Bodenschutzbehörde

Welche Aufgaben hat Landratsamt Altenburger Land, Untere Bodenschutzbehörde beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landratsamt Altenburger Land, Untere Bodenschutzbehörde und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.