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Altlastenverzeichnis Thüringen

In Thüringen heißt das Altlastenverzeichnis Altlastenkataster. Rechtsgrundlage ist das Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG), das Fachinformationssystem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) wird von Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) betreut. Untere Bodenschutzbehörde und damit Ansprechpartner für die Einzelauskunft sind Landratsämter und kreisfreie Städte.

Rechtsgrundlage in Thüringen

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS)
Landesgesetz Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro

Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Wer in Thüringen Auskunft erteilt

Zuständig ist immer die untere Bodenschutzbehörde am Ort des Grundstücks, nicht das Landesamt. Das Landesamt betreut den landesweiten Datenbestand und die Fachmethodik, führt aber keine Einzelauskunft für Bürger durch. Suchen Sie deshalb zuerst den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.

Organisatorisch sitzt die untere Bodenschutzbehörde meist im Umweltamt, in kleineren Kreisen häufig in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. In der Behördenkorrespondenz taucht sie auch als „Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde“ auf.

Landkreise und kreisfreie Städte in Thüringen

22 Kreise und kreisfreie Städte führen in Thüringen jeweils ein eigenes Altlastenkataster.

Orte in Thüringen

Für diese Orte in Thüringen ist die zuständige untere Bodenschutzbehörde hinterlegt (Auswahl aus 477 Orten).

Häufige Fragen zum Altlastenkataster in Thüringen

Wie heißt das Altlastenverzeichnis in Thüringen?

In Thüringen heißt das Register Altlastenkataster. Das Fachinformationssystem dazu ist Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS), fachlich betreut durch Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

Welches Gesetz regelt Altlasten in Thüringen?

Neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz gilt das Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG). Es bestimmt, wer das Kataster führt und unter welchen Voraussetzungen Auskunft erteilt wird.

Wer ist in Thüringen untere Bodenschutzbehörde?

Untere Bodenschutzbehörde sind Landratsämter und kreisfreie Städte. Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.

Was kostet eine Altlastenauskunft in Thüringen?

Der Gebührenrahmen liegt bei: Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro. Die genaue Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem Gebührenverzeichnis fest.