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Landratsamt Bad Kissingen

Landratsamt Bad Kissingen ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Bad Kissingen und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landratsamt Bad Kissingen. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landratsamt Bad Kissingen Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Bad Kissingen · Bayern
Obere Marktstraße 6 97688 Bad Kissingen Telefon: +49 9718 010 E-Mail: poststelle@kg.de Fax: +49 9718 013333 Website: www.landkreis-badkissingen.de
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Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Landratsamt
Montag 14:00 Uhr 16:00 Uhr Landratsamt
Dienstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Landratsamt
Dienstag 14:00 Uhr 16:00 Uhr Landratsamt
Mittwoch 08:00 Uhr 12:00 Uhr Landratsamt
Donnerstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Landratsamt
Donnerstag 14:00 Uhr 17:00 Uhr Landratsamt
Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Landratsamt

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Bayern

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS)
Landesgesetz Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück

Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen.

Häufige Fragen zu Landratsamt Bad Kissingen

Welche Aufgaben hat Landratsamt Bad Kissingen beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landratsamt Bad Kissingen und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.