Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen, SG 31 – Wasser und Boden
Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen, SG 31 – Wasser und Boden ist untere Bodenschutzbehörde für Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen, SG 31 – Wasser und Boden. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Sprechzeiten
Für Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen, SG 31 – Wasser und Boden liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Bayern
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS) |
| Landesgesetz | Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück |
Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
- Altlastenverzeichnis Bad Heilbrunn
- Altlastenverzeichnis Bad Tölz
- Altlastenverzeichnis Benediktbeuern
- Altlastenverzeichnis Bichl
- Altlastenverzeichnis Dietramszell
- Altlastenverzeichnis Egling
- Altlastenverzeichnis Eurasburg
- Altlastenverzeichnis Gaißach
- Altlastenverzeichnis Geretsried
- Altlastenverzeichnis Greiling
- Altlastenverzeichnis Icking
- Altlastenverzeichnis Kochel am See
- Altlastenverzeichnis Königsdorf
- Altlastenverzeichnis Lenggries
- Altlastenverzeichnis Münsing
- Altlastenverzeichnis Reichersbeuern
- Altlastenverzeichnis Schlehdorf
- Altlastenverzeichnis Urfeld, Oberbayern
- Altlastenverzeichnis Wackersberg
- Altlastenverzeichnis Wolfratshausen
Häufige Fragen zu Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen, SG 31 – Wasser und Boden
Welche Aufgaben hat Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen, SG 31 – Wasser und Boden beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen, SG 31 – Wasser und Boden und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.