Landratsamt Erding, Bodenschutz und Altlasten
Landratsamt Erding, Bodenschutz und Altlasten ist untere Bodenschutzbehörde für Erding und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.
Altlastenauskunft beantragen
Ihr Antrag geht an Landratsamt Erding, Bodenschutz und Altlasten. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.
- Zuständige Stelle wird ermittelt
- Bescheid per E-Mail oder Post
- Weitere Unterlagen mitbestellbar
Gebühren
| Leistung | Gebühr | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie Unterrichtung der Öffentlichkeit | gebührenfrei | — |
| Auskunft aus dem Altlastenkataster (weitere Auskünfte) | vom Verwaltungsaufwand abhängig | — |
Sprechzeiten
Für Landratsamt Erding, Bodenschutz und Altlasten liegen uns keine verbindlichen Sprechzeiten vor. Wir geben hier bewusst keine geschätzten Zeiten an, weil untere Bodenschutzbehörden ihre Zeiten häufig kurzfristig ändern und Auskünfte ohnehin überwiegend schriftlich erteilt werden.
Gut zu wissen: Für die Altlastenauskunft ist kein persönlicher Besuch nötig. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt in aller Regel.
Rechtsgrundlage in Bayern
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS) |
| Landesgesetz | Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück |
Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Orte im Zuständigkeitsbereich
Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Erding.
- Altlastenverzeichnis Berglern
- Altlastenverzeichnis Bockhorn
- Altlastenverzeichnis Buch am Buchrain
- Altlastenverzeichnis Dorfen
- Altlastenverzeichnis Eitting
- Altlastenverzeichnis Erding
- Altlastenverzeichnis Finsing
- Altlastenverzeichnis Forstern
- Altlastenverzeichnis Fraunberg
- Altlastenverzeichnis Hohenpolding
- Altlastenverzeichnis Inning am Holz
- Altlastenverzeichnis Isen
- Altlastenverzeichnis Kirchberg
- Altlastenverzeichnis Langenpreising
- Altlastenverzeichnis Lengdorf
- Altlastenverzeichnis Moosinning
- Altlastenverzeichnis Neuching
- Altlastenverzeichnis Oberding
- Altlastenverzeichnis Ottenhofen
- Altlastenverzeichnis Pastetten
- Altlastenverzeichnis Sankt Wolfgang
- Altlastenverzeichnis Taufkirchen (Vils)
- Altlastenverzeichnis Walpertskirchen
- Altlastenverzeichnis Wartenberg
- Altlastenverzeichnis Wörth
Häufige Fragen zu Landratsamt Erding, Bodenschutz und Altlasten
Welche Aufgaben hat Landratsamt Erding, Bodenschutz und Altlasten beim Bodenschutz?
Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?
Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.
Was kostet die Auskunft?
Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.
Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landratsamt Erding, Bodenschutz und Altlasten und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.