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Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz (Sachgebiet)

Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz (Sachgebiet) ist untere Bodenschutzbehörde für Erzgebirgskreis und führt das Altlastenkataster. Hier erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird.

Altlastenauskunft beantragen

Ihr Antrag geht an Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz (Sachgebiet). Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag, reichen ihn dort ein und übernehmen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.
Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz (Sachgebiet) Untere Bodenschutzbehörde · Erzgebirgskreis · Sachsen
Schillerlinde 6 09496 Marienberg Telefon: +49 3735 6016148 E-Mail: abfall-boden@kreis-erz.de Fax: +49 3735 6016002 Website: www.erzgebirgskreis.de
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Zuständigkeit

Landkreisbehörde mit Aufgaben und Leistungen der Landkreisverwaltung Erzgebirgskreis

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 04.09.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Landratsamt Erzgebirgskreis
Dienstag 08:00 Uhr 18:00 Uhr Landratsamt Erzgebirgskreis
Mittwoch — — Landratsamt Erzgebirgskreis (geschlossen)
Donnerstag 08:00 Uhr 16:00 Uhr Landratsamt Erzgebirgskreis
Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Landratsamt Erzgebirgskreis

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Sachsen

Amtliche Bezeichnung Sächsisches Altlastenkataster
Fachinformationssystem Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Landesgesetz Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro

Sachsen führt mit SALKA eines der am weitesten entwickelten Altlasten-Fachinformationssysteme. Die Datenhoheit liegt bei den unteren Bodenschutzbehörden, die Auskunft für ein einzelnes Flurstück erteilt das zuständige Landratsamt.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Orte im Zuständigkeitsbereich

Die Stelle ist untere Bodenschutzbehörde für die Gemeinden im Erzgebirgskreis.

Häufige Fragen zu Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz (Sachgebiet)

Welche Aufgaben hat Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz (Sachgebiet) beim Bodenschutz?

Als untere Bodenschutzbehörde führt die Stelle das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Rechtsgrundlage ist das Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

Wie beantrage ich hier eine Altlastenauskunft?

Reichen Sie einen Antrag mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ein und belegen Sie Ihr berechtigtes Interesse, etwa durch Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers. Die Behörde antwortet schriftlich und erhebt dafür eine Gebühr.

Was kostet die Auskunft?

Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der Behörde.

Diese Seite ist ein privates Verzeichnis. Wir sind nicht Landratsamt Erzgebirgskreis, Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz (Sachgebiet) und nicht mit dieser Stelle verbunden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Behörde.